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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

Wir verkaufen Ihnen im Einzelnen spezifizierte Ware zu den folgenden Verkaufsbedingungen, der in der jeweils gültigen Fassung für alle unsere Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen gelten.

(2) Die Bedingungen gelten spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung als angenommen. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Angebot und Abschluss

Unsere Angebote sind stets freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht etwas anderes ergibt. Soweit unsere Verkaufsangestellten mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen geben, die über einen schriftlich erteilten Auftrag oder eine schriftliche Auftragsbestätigung unsererseits hinausgehen, werden diese erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und – sofern ein Lieferservice gewünscht wird – zuzüglich der jeweiligen Kosten der Lieferung. Alle Lieferungen erfolgen ab unserem Lager an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Lieferung unseren Betrieb verlassen hat. Für die Sendung schließen wir eine Transportversicherung ab.Der Besteller verpflichtet sich, die Sendung bei Annahme sorgfältig auf eventuelle Transportschäden zu untersuchen und die Ware zu überprüfen. Bei Beschädigungen hat der Empfänger die Ware unverzüglich bei Transportunternehmen und bei uns zu reklamieren, im Falle einer Postsendung ist die sog. „Tatbestandsaufnahme“ zu beantragen. Das gleiche gilt bei eventuellen Schäden, die erst beim Auspacken bemerkt werden.

§ 3 Zahlungsbedingungen

Die Zahlung des Kaufpreises hat bis zu dem in der Rechnung angegebenen Datum zu erfolgen. Die Zahlung erfolgt im Regelfall per Banküberweisung oder Scheck. Ein in der Rechnung angegebener Skontobetrag vom Rechnungswert kann nur abgezogen werden, wenn uns der Rechnungsbetrag bis zu dem in der Rechnung angegebenen Zahlungstag zur Verfügung steht. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten zuzüglich darauf angefallener Fälligkeits- und oder Vertragszinsen verwandt. Skonti werden nicht gewährt wenn sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Leistungen in Verzug befindet.

Eine Zahlung des Kaufpreises durch die Begebung von Wechseln oder die Hingabe von Schecks bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen, Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenstand verfügen können.

Sofern sich aus dem Auftrag nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der europäischen Zentralbank p. a. zu fordern. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug sind wir – unbeschadet weiterer Ansprüche und Rechte – berechtigt, die Restforderung sofort fällig zu stellen und weitere Lieferung nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.Gleiches gilt, wenn uns nachträglich Umstände bekannt werden, aus denen sich eine wesentliche Vermögensverschlechterung beim Käufer ergibt, die unseren Zahlungsanspruch ernsthaft gefährdet.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum vollständigen Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Es gilt der erweiterte Eigentumsvorbehalt. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung pfleglich zu behandeln. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, ansonsten haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

§ 5 Lieferzeit, Teillieferungen

Die vereinbarten Lieferfristen und Liefertermine haben nicht die Bedeutung eines Fixgeschäftes, es sei denn, dass wir dies ausdrücklich schriftlich zugesagt haben. Unsere Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt vollständiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn die Nichtbelieferung oder Verzögerung der Belieferung ist von uns verschuldet. Von uns nicht zu vertretende Umstände, alle Fälle höherer Gewalt (insbesondere Streik, Aussperrung, Rohstoff- oder Energiemangel sowie Betriebsstörungen) sowie Störungen oder Einschränkungen bei einem oder mehreren Vorlieferanten befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von unserer Lieferpflicht. Wir sind in solchen Fällen verpflichtet, den Käufer unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, wenn erkennbar wird, dass die vereinbarte Lieferzeit nicht eingehalten werden kann. Der Käufer kann sodann vom Vertrag zurücktreten, wenn unsererseits nach entsprechender Aufforderung des Käufers nicht unverzüglich erklärt wird, ob wir zurücktreten oder binnen angemessener Frist liefern wollen. Schadensersatzansprüche wegen Verzuges oder Nichterfüllung sind in diesem Fall ausgeschlossen. Bei Bestellungen, deren Erfüllung aus mehreren Einzellieferungen besteht, ist die Nichterfüllung, die mangelhafte oder die verspätete Erfüllung einer Lieferung ohne Einfluss auf andere Lieferungen der Bestellung. Reichen infolge Lieferstörungen der vorstehend aufgeführten Art die uns zur Verfügung stehenden Warenmengen nicht zur Lieferung sämtlicher bestellter Mengen aus, so sind wir berechtigt, unter Wegfall einer weitergehenden Lieferverpflichtung jeweils Kürzungen bei den zu liefernden Mengen vorzunehmen. Teillieferungen sind in zumutbaren Umfang zulässig.

§ 6 Versand, Gefahrübergang

Versandweg und Versandmittel sind, soweit nichts anderes vereinbart, unserer Wahl überlassen.Mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder Abholer, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Lagers oder des Herstellerwerkes geht die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer über. Dies gilt auch dann, wenn Anlieferung durch Einschaltung unserer eigenen Lkw-Transporte erfolgt. Zum vereinbarten Termin versandbereit gemeldete Waren sind unverzüglich vom Käufer abzurufen. Wird der Versand auf Wunsch oder infolge Verschuldens des Käufers verzögert oder verletzt der Käufer sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. Für den Fall eines verschuldeten Annahmeverzuges sind wir – unbeschadet weiterer Ansprüche und Rechte – berechtigt, als pauschalen Schadensersatz den am Tage der Lieferung gültigen, höheren Preis zu berechnen. Dem Käufer bleibt es unbenommen, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen. Sofern der Käufer es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Käufer.

§ 7 Datenschutz

Die im Rahmen einer Bestellung zu unserer Kenntnis gelangten Kundendaten werden unter Berücksichtigung des Datenschutzgesetzes gespeichert. Eine Weitergabe erfolgt lediglich an die mit der Auftragsabwicklung befassten Unternehmungen (z.B. Transporteur).

§ 8 Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist 85461 Bockhorn.

Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.